Sportanlagen

Stadion der SGK Heidelberg

Fassungsvermögen: 6.000 Zuschauer, davon 400 Sitzplätze Tribüne
Adresse: Pleikartsförster Straße 130, 69124 Heidelberg-Kirchheim

Anfahrt

Von der Autobahn A5 kommend, Abfahrt Heidelberg/Schwetzingen, Richtung Heidelberg, 4. Ampel (Hotel rechts) rechts abfahren, erste Strasse links „Pleikartsförster Strasse (ADAC)“, Parkplätze liegen nach 100m rechts, Sportzentrum nach 100m links und Sporthallen 200m geradeaus.

Bequem, schnell und einfach kommen sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Sportzentrum Süd. Zum und vom SGK/AIL Jugendförderzentrum mit der Buslinie 33 von Ziegelhausen, Bismarkplatz, Hauptbahnhof sowie im Süden vom Emmertsgrund, Rohrbach und Kirchheim Mitte zur Haltestelle Harbigweg oder Gregor-Mendel-Realschule. Zum Stadion, den Spielen und der Geschäftsstelle mit der Buslinie 720 vom Bismarkplatz, Hauptbahnhof sowie aus dem Süden von St.Leon-Rot, Walldorf und Sandhausen zur Haltestelle „Im Bieth“ beim ADAC/Hotel Leonardo in Kirchheim. Aus Wiesloch-Walldorf (Bahnhof) und Neuenheim (Busengymnasium) steht die Buslinie 721 zur Verfügung die direkt am ADAC in Kirchheim hält.

Lage- und Wegeplan

Hinweise

Absolutes Parkverbot am Stadioneingang

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Besucher- und Besucherinnen des Sportgeländes unserer SG. Wir möchten Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass vor dem Stadioneingang absolutes Halteverbot besteht. Dort abgestellte Fahrzeuge behindern in einem Schadens‐ oder Katastrophenfall Rettungsfahrzeuge. Darüber sollte sich jeder Fahrzeugführer im Klaren sein. Im Ernstfall zähltjede Sekunde. Daher spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Fahrzeug mal eben kurz abgestellt wird oder gar länger. Denken Sie bitte immer daran, dass man u. U. selber auf eine Hilfeleistung durch Rettungsdienste im Schadensfall angewiesen ist…

Fahr- und Hundeverbot auf dem gesamten Sportgelände

Im Interesse aller möchten wir all unsere Mitglieder und Besucherinnen von Veranstaltungen darauf hinweisen, dass auf dem Gelände der Sportgemeinschaft das Fahren von motorisierten Fahrzeugen verboten ist. Das Befahren mit dem Fahrrad im Sportgelände ist auch untersagt. Hundehalterlnnen dürfen ihre Tiere nicht mit auf das Sportgelände und in die Sporthallen nehmen! Bei Zuwiderhandlungen
muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.